Glasfassade des Europäischen Parlaments in Brüssel.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln des Art. 50 AI Act. Für einen üblichen KI-Assistenten auf einer Unternehmenswebsite steht die erkennbare KI-Interaktion im Vordergrund. Das bedeutet jedoch nicht, dass seit diesem Tag jeder Chatbot sämtliche Hochrisiko-Anforderungen erfüllen muss. Die tatsächliche Aufgabe des Systems und Ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber bestimmen, welche Pflichten Sie prüfen müssen.

Der Rechtsstand hat sich 2026 geändert. Dieser Beitrag berücksichtigt die im Juli aktualisierte Umsetzung und die Transparenzleitlinien der Europäischen Kommission. Stand der Quellenprüfung: 10. September 2026. Er bietet eine praktische Orientierung, keine verbindliche Einstufung Ihres Einzelfalls.

Der Zeitplan ist differenzierter als „alles ab August“

Die KI-Verordnung wird stufenweise angewendet. Für kleine Unternehmen ist folgende Trennung wichtig:

Zeitpunkt Was einzuordnen ist Bedeutung für einen Website-Assistenten
2. Februar 2025 Verbote bestimmter KI-Praktiken und KI-Kompetenz Keine neuen Themen, die erst im August 2026 beginnen
2. August 2026 Transparenzregeln des Art. 50 Die KI-Interaktion muss im einschlägigen Fall erkennbar sein
2. Dezember 2026 Begrenzter Übergang für Art. 50 Abs. 2 bei bereits vor August angebotenen Systemen Kein allgemeiner Aufschub für den Chatbot-Hinweis
2. Dezember 2027 Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III Relevant etwa bei bestimmten Personal- und Bildungsanwendungen
2. August 2028 Hochrisiko-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Produkten Ein anderer Anwendungsbereich als ein gewöhnlicher FAQ-Chat

Die aktualisierten Hochrisiko-Fristen folgen aus der im Juli 2026 in Kraft getretenen Änderung. Ältere Übersichten können deshalb überholt sein. Kommission: aktueller AI-Act-Zeitplan. Die Übergangsregel bis Dezember 2026 betrifft nur die maschinenlesbare Kennzeichnung und Erkennbarkeit nach Art. 50 Abs. 2 unter den genannten Voraussetzungen. Kommission: FAQ zu Art. 50.

Prüfreihenfolge für den AI Act: Zweck, Anbieter- oder Betreiberrolle und Risiko; Transparenz nach Artikel 50.

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Prüfen Sie die Aufgabe, nicht das Wort Chatbot

Ein Assistent, der Öffnungszeiten erklärt und auf Leistungsseiten verweist, ist anders zu beurteilen als ein System, das Bewerber bewertet. Dieselbe Chat-Oberfläche kann völlig unterschiedliche Aufgaben zugänglich machen. Eine Erweiterung um „Bewerbungen vorsortieren“ ist deshalb auch ein Anlass für eine neue rechtliche Einordnung.

Geplante Funktion Erste Prüfentscheidung
Allgemeine Informationen aus freigegebenen Unternehmensseiten Transparenz, Datenschutz und verlässliche Antworten organisieren
Kontaktdaten aufnehmen und an einen Menschen weitergeben Zusätzlich Datenzweck, Empfänger und Aufbewahrung klären
Bewerber bewerten oder für eine Auswahl filtern Hochrisiko-Einstufung anhand der konkreten Zweckbestimmung prüfen
Über Kreditwürdigkeit oder Zugang zu wesentlichen Leistungen mitentscheiden Fachliche und rechtliche Prüfung vor einer produktiven Freigabe

Die Beispiele sind eine Orientierung. Für eine verbindliche Bewertung müssen auch Ausnahmen und die genaue Entscheidungsfunktion geprüft werden. Die sensiblen Anwendungsbereiche sind in Anhang III der KI-Verordnung beschrieben.

Schreiben Sie die Zweckbestimmung so konkret wie eine Arbeitsanweisung: „Beantwortet Fragen zu Leistungen aus freigegebenen Seiten; erstellt keine Angebote und trifft keine Personalentscheidungen.“ Ein solcher Satz hilft Entwicklung, Fachbereich und späterer Prüfung deutlich mehr als „Unser Unternehmen nutzt KI“.

Sind Sie Anbieter oder Betreiber?

Wer ein fremdes KI-System im Unternehmen einsetzt, ist typischerweise Betreiber. Wer ein System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, kann Anbieter sein. Ein fremdes Sprachmodell im Hintergrund schließt die Anbieterrolle für das daraus gebaute System nicht aus. Die Rollen müssen entlang des konkreten Produkts geklärt werden. Art. 3: Begriffe und Rollen.

Die Informationspflicht bei direkter Interaktion nach Art. 50 Abs. 1 richtet sich an den Anbieter. Für Sie als Website-Verantwortlichen bleibt es praktisch notwendig, die vorgesehene Kennzeichnung korrekt einzubinden und nicht wegzugestalten. Fragen Sie Ihren Dienstleister ausdrücklich: Wer ist Anbieter dieses Assistenten, wer betreibt ihn und wer prüft die fertige Einbindung?

Bei Eigenentwicklungen oder einem unter Ihrer Marke angebotenen Assistenten sollte diese Klärung vor der Einführung erfolgen. Ein Hostingvertrag allein beantwortet sie nicht.

Was Besucher wirklich sehen sollten

Ein klarer Hinweis gehört an den Beginn der Interaktion, nicht ausschließlich auf eine entfernte Unterseite. Er muss unterscheidbar und zugänglich sein. Auf die Ausnahme „Das ist doch offensichtlich KI“ sollten Sie sich nur nach sorgfältiger Prüfung verlassen. Art. 50: Transparenzpflichten.

Als praktisches Beispiel für einen Informationsassistenten:

Sie sprechen mit einem KI-Assistenten. Er hilft bei Fragen zu unseren Leistungen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an unser Team.

Dieser Text ist kein allgemeines Rechtsmuster. Er funktioniert nur, wenn Aufgaben und Kontaktweg wirklich dazu passen. Zeigen Sie bei einer Übergabe auch, wann ein Mensch übernimmt. Eine menschliche Profilaufnahme mit dem Namen einer nicht existierenden Mitarbeiterin würde die Unterscheidung unnötig erschweren.

Prüfen Sie den Hinweis auf dem Mobiltelefon, per Tastatur und mit vergrößerter Schrift. Ein korrekter Satz hilft wenig, wenn er abgeschnitten ist oder erst nach der ersten Eingabe erscheint.

KI-Kompetenz im Arbeitsalltag organisieren

Das Team muss wissen, was der Assistent darf und wo seine Grenzen liegen. Die aktuelle Regelung zur KI-Kompetenz verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der entsprechenden Kenntnisse, abgestimmt auf Personal und Einsatzkontext. Sie verlangt nicht, für jede einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren. Daraus folgt auch kein pauschales Muss für ein bestimmtes kostenpflichtiges Zertifikat. Die Kommission erläutert die Änderung vom Juli 2026 auf ihrer Seite zu KI-Kompetenz und Qualifizierung. Ältere Wiedergaben von Art. 4 können noch den früheren Text zeigen.

Für ein kleines Service-Team eignet sich eine konkrete Übung: Fünf typische Anfragen bearbeiten, zwei falsche Antworten erkennen und einen Fall an die richtige Person übergeben. Besprechen Sie dabei Daten, die nicht in den Chat gehören, und zeigen Sie, wie sich die Automatisierung bei einem Problem stoppen lässt. Halten Sie Thema, Beteiligte und offene Fragen fest. Das ist ein praktischer Vorschlag, kein gesetzlich vorgeschriebener Lehrplan.

Was Sie an einem Arbeitstag schaffen können

Ein Tag reicht für eine Bestandsaufnahme und erste Verbesserungen. Er ersetzt keine vollständige Compliance-Prüfung. Die folgende Reihenfolge verhindert, dass das Team zunächst Formulare ausfüllt und den laufenden Assistenten übersieht.

  1. Inventar aufnehmen: Welche KI-Systeme sind tatsächlich im Einsatz, einschließlich selbst eingerichteter Werkzeuge? Wer ist intern verantwortlich?
  2. Aufgabe eingrenzen: Erfasst das System nur Anliegen oder beeinflusst es Entscheidungen über Menschen? Unklare Erweiterungen bis zur Prüfung begrenzen.
  3. Rollen festhalten: Produktanbieter, Modellanbieter und eigenen Betrieb auseinanderhalten; ungeklärte Zuständigkeiten beim Dienstleister anfragen.
  4. Oberfläche testen: KI-Hinweis, verständliche Grenzen und Kontaktweg am echten Desktop- und Mobil-Chat prüfen.
  5. Datenfragen sammeln: Übermittlungen, Training, Löschfristen und Verträge anhand der DSGVO-Checkliste für Chatbots durchgehen.
  6. Team einweisen: Fehlerbeispiele, Übergabe und Abschaltung gemeinsam üben. Verantwortliche und Termin für verbleibende Fragen notieren.

Was dadurch nicht automatisch erledigt ist

Ein sichtbarer KI-Hinweis macht eine Datenverarbeitung nicht rechtmäßig. Ebenso wenig beweist ein EU-Server, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Auch generierte Bilder, Stimmen und veröffentlichte Texte können eigene Transparenzfragen auslösen; deren Regeln sind nicht mit der Chatbot-Kennzeichnung gleichzusetzen. Bei Texten über Themen öffentlichen Interesses beschreibt die Kommission insbesondere die Bedeutung tatsächlicher menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und Verantwortung. Eine bloße Rechtschreibkontrolle genügt dafür nicht. Kommission: Transparenz-FAQ.

Für einen überschaubaren Einstieg ist ein enger Aufgabenbereich mit überprüfbaren Quellen und erreichbarem Team sinnvoll. Auf unserer Seite zur AI-Plattform finden Sie den Produktkontext. Entscheidend für Ihr Projekt bleibt, welche Aufgabe der Assistent übernimmt und wie Menschen seine Arbeit prüfen können.